So finden Sie uns:

Medical Equipment Services GmbH
Eisenstraße 5A
41472 Neuss-Holzheim
Telefon: +49 (0) 2131-23145
Telefax: +49(0)2131-23209
info@me-services-gmbh.de
Ansprechpartner
Medical Equipment Services GmbH
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 8:00 bis 16:30 Uhr
+49 (0) 2131-23454
info@me-services-gmbh.de
Eisenstraße 5A
41472 Neuss-Holzheim
REFERENZEN
Wir betreuen vom Standort Neuss aus 80 Krankenhäuser, darunter auch Universitätskliniken, sowie über 100 niedergelassene Ärzte, Senioren- und Pflegeheime. Wir geben Hilfestellung bei Besichtigungen der Behörden (Bezirksregierung/ Gesundheitsamt). Wir stehen im ständigen Dialog mit den zuständigen Bezirksregierungen, z. B. in Köln und Düsseldorf, um anschließende Berichte der Behörden abzuarbeiten. Diese Leistungen bieten wir unseren Kunden ganzheitlich oder nach Bedarf.MEDIZINTECHNIK
Die Medical Equipment Services GmbH ist Ihr Ingenieurbüro für Medizintechnik und Ihr spezialisierter Partner für medizintechnischen Arbeitsschutz. In Ihrer Branche geht es um Gesundheit und Menschenleben, daher müssen die verwendeten Arbeitsgeräte einwandfrei funktionieren, um im Ernstfall zur Verfügung zu stehen. Der Gesetzgeber verpflichtet Betreiber von medizinischen Anlagen dazu, diese von einem weisungsfreien Fachmann prüfen zu lassen. Setzen Sie dabei auf unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung. Lassen Sie uns als Ingenieurbüro diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen.LEISTUNGEN
Sehen Sie hier einen Überblick unserer Leistungen. Mit Klick auf die einzelnen Icons erfahren Sie mehr.Schulungen
Wir bieten im Rahmen unserer Zertifizierung Schulungen zum Thema MPG, MPBetreibV und
MDR-EU an.
MEHR
Reparatur
Ein defektes Gerät muss nicht immer gleich ausgemustert werden. Oft ist eine Reparatur wirtschaftlich
effektiver. Unsere Techniker sind auf verschiedenste medizinischen Geräten geschult. Eine objektive
Beratung und Einschätzung erhalten Sie auf jeden Fall.
MEHR
ISO9001
Das Qualitätsmanagement nach ISO 9001 steht für Verbesserungsmaßnahmen an Prozessen mit dem Fokus auf die Erfüllung von Kundenzufriedenheit und damit der Definition einer Norm. Im Rahmen einer ISO 9001 Zertifizierung wird also nachgewiesen, dass alle Anforderungen an die Norm im Betrieb erfüllt werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei, eine erfolgreiche ISO 9001 Zertifizierung zu erhalten.
MEHR
Datenschutz
Nach § 38 BDSG besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn in der
Regel min. 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt
sind. Wir können Ihnen diesen als externen Datenschutzbeauftragten stellen.
MEHR
STK
Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist eine für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschriebene periodische Sicherheitsüberprüfung.
Diese führen wir vor Ort oder in unserer Werkstatt durch. Sie erhalten alle Ergebnisse als Protokolle.
MEHR
MTK
Die messtechnische Kontrolle (MTK) überprüft die Messgenauigkeit, bei der die Einhaltung der
zulässigen Fehlergrenzen von Medizinprodukten mit Messfunktion überprüft wird. Sie erhalten alle
Ergebnisse als Protokolle.
MEHR
Hygiene
Das Hygienemanagement umfasst das hygienische Arbeiten zum Schutz von Patienten, medizinischem Personal und Dritten.
Es hilft dabei, den Überblick über die Anforderungen und deren Umsetzung zu behalten und in der täglichen Praxis umzusetzen.
Wir helfen Ihnen beim Hygienemanagement und entwickeln es mit Ihnen zusammen weiter.
MEHR
Geräte
Das periodische Nachhalten und Dokumentieren von Prüfintervallen ist durch das Medizinproduktegesetz (MPG) gesetzlich vorgeschrieben.
Wir helfen Ihnen dabei, dass Sie kein Prüfintervall verpassen und jegliche Dokumentationen vorweisen können.
MEHR
DGUV
Wir prüfen nach DIN EN 62353 und VDE 0751 alle elektrisch betriebenen Geräte.
Wir helfen Ihnen Ihre Betreiberpflichten zu erfüllen. Sie erhalten alle Ergebnisse als Protokolle.
MEHR
Ersatz
Wir sind Kooperationspartner verschiedener Einkaufsgemeinschaften, bzw. autorisierter Fachhändler verschiedenster Hersteller.
Dadurch können wir Ihnen immer ein attraktives Angebot für Ersatzteile, Neugeräte oder auch Leihgeräte anbieten.
MEHR
MEIT
Unsere Erfahrungen als Ingenieurbüro haben uns aufgezeigt, dass das Gerätemanagement nicht
immer einfach und übersichtlich in Praxen gehandhabt wird. Viel Zeit geht für die Erfassung,
Archivierung und mit der Suche nach den geforderten Dokumenten verloren. Und genau da setzen wir mit unserer mobilen APP-Lösung MEIT an.
MEHR
Betten
Wir haben ein speziell ausgebildetes und geschultes Betten-Team, welches Ihre Krankenhaus- und
Pflegebetten prüft, wartet und repariert.
MEHR
Validierung
Die Validierung ist die fachliche Überprüfung und Bewertung der praxiseigenen Aufbereitungsverfahren. Die Validierung von relevanten Geräten, Einzelschritte und Gegebenheiten muss nachweisbar dokumentiert werden.
MEHR
UVV
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der
gesetzlichen UV verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz da.
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Erfüllung der UVV.
MEHR
SOFTWARE
Unser Bestreben ist es, Abläufe und Prozesse zu vereinfachen – vor allem in Bezug auf das Gerätemanagement, bei dem gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Es bedarf viel Zeit für die Erfassung, der Archivierung und gegebenenfalls die Suche nach den entsprechenden Dokumenten, wenn eine Prüfung durch die Bezirksregierung angekündigt wird. Und genau da setzen wir erfolgreich mit unserer mobilen MEIT an! Die MEIT ist eine von uns entwickelte App-Lösung für Ihr gesamtes Praxismanagement, die Ihnen eine intuitiv zu bedienende Komplettlösung an die Hand gibt.
Mehr MEIT?
Sie möchten mehr über die MEIT erfahren oder Sie live erleben? Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
UNSERE ARBEIT
Wir sind Ihr Ingenieurbüro für Medizintechnik und sehen dieses als Privileg an. Unser Grundsatz ist es, angemessene Managementstrategien für die immer komplexer werdende Technik einzusetzen, um eine bedarfsgerechte und kostengünstige Bewirtschaftung und Betreuung zu gewährleisten. Die technischen Möglichkeiten sowie die höheren Anforderungen an Diagnostik und Therapie nehmen ständig zu. Der Aufwand und der Anspruch an Sach- und Fachkompetenz steigen beständig. Dies fordert den Einsatz von unabhängigen Spezialisten. Dafür stehen Ihnen 20 unserer qualifizierten Mitarbeiter zur Verfügung. Alle unsere Mitarbeiter verfügen über die hohe und notwendige Qualifikation sowie entsprechende Zeugnisse und Zertifikate.DIE QUALITÄT
Die Prüfung medizinischer Geräte unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. Wir erfüllen für eine Vielzahl medizinischer Geräte diese Vorgaben, weil wir unsere Techniker regelmäßig durch die Hersteller schulen und qualifizieren lassen. Wir stehen beständig in der Kommunikation und sind über Neuerungen und Änderungen informiert. Diese Qualität geben wir an Sie weiter. Dafür steht das Ingenieurbüro für Medizintechnik Medical Equipment Services GmbH.UNSER TEAM
Wir sind für Sie da:
Jochen Spicker
Geschäftsführer
Telefon: 02131-23454
Telefax: 02131-23209
spicker@me-services-gmbh.de
Oliver Tiede
Dipl-Ing. (FH)
Telefon: 02131-23454
Telefax: 02131-23209
tiede@me-services-gmbh.de
Britta Ziemes
Controlling
Telefon: 02131-23454
Telefax: 02131-23209
ziemes@me-services-gmbh.de
Thorsten Bühlow
Außendienst
Telefon: 02131-23454
Telefax: 02131-23209
buehlow@me-services-gmbh.de
BETTENWARTUNG UND -REPARATUR
Ein Krankenhaus- oder Pflegebett ist eine kostspielige Anschaffung, die jeden Tag im Gebrauch ist. Der hohe Nutzungseinsatz fordert seinen Tribut – an den Rollen, den Schaltern, den Liegeelementen. Um die Anschaffung Bett auch wirtschaftlich zu halten, sind wir von Herstellern qualifiziert ausgebildet, Wartungsarbeiten und Prüfungen an Krankenhaus- und Pflegebetten vorzunehmen. Dafür haben wir ein extra geschultes Betten-Team, welches schnell, effektiv und damit kostenorientiert arbeitet. Als autorisierter Fachhändler geben wir unsere guten Konditionen an Sie weiter.NOCH FRAGEN?
Sie erreichen uns telefonisch, per Mail oder persönlich in Neuss-Holzheim.
Wir sind immer von Mo. bis Fr. von 8:00 bis 16:30 Uhr für Sie da.
DGUV allgemein
Kaum ein Arbeitsplatz kommt noch ohne elektrische Geräte aus. Um ein gefahrloses Arbeiten zu gewährleisten, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen. Das ist in der DGUV Vorschrift 3 festgelegt. Die DGUV V3 Prüfung setzt sich aus drei Prüfteilen zusammen: Sichtprüfung: Überprüfung äußerer Sichtmängel. Messungen: Ermittlung verschiedener elektrischer Werte, die der Norm entsprechen müssen. Funktionsprüfung: Ist das Gerät vollumfänglich funktionsfähig und gewährleistet es somit einen sicheren Betrieb? Nur wenn alle drei Prüfungen erfolgreich waren, erhält das Gerät eine Prüfplakette. Zugleich ist auf dieser Plakette das nächste Prüfdatum ersichtlich.ORTSFESTE ELEKTROGERÄTE
Ortsfeste elektrische Anlagen sind fest mit ihrer Umgebung verbunden und somit nicht ohne Weiters bewegbar. Kühlschränke, Waschmaschinen, Klimaanlagen und Geräte, die 32 kg überschreiten, gehören dazu. Aber auch Deckenlampen. Die Sicherheitsprüfung nach DIN VDE 0105 läuft in drei Schritten ab: Sichtprüfung – Funktionsprüfung – Messprüfung. Erst mit Bestehen aller drei Prüfschritte erhält der Prüfling die Prüfplakette. Die Prüfergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.ORTSVERÄNDERLICHE ELEKTROGERÄTE
Als ortsveränderliche Elektrogeräte werden elektrische Betriebsmittel bezeichnet, die sich leicht an einen anderen Ort bringen lassen, wie Computer, Monitore, Wasserkoche. Alle elektrischen Geräte unter 32 kg gelten als ortsveränderlich. Die Sicherheitsprüfung nach DIN VDE 0105 läuft in drei Schritten ab: Sichtprüfung – Funktionsprüfung – Messprüfung. Erst mit Bestehen aller drei Prüfschritte erhält der Prüfling die Prüfplakette. Die Prüfergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.NOCH FRAGEN?
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DATENSCHUTZ
Nach §38 BDSG besteht die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Automatisiert bedeutet den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (PC / Tablett). Der Datenschutzbeauftragte sorgt für die Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb. Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten. Die Vorteile:- Keine kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung des Personals
- Stets aktuelles Expertenwissen
- Einsatz durch ein definiertes Zeitbudget – transparent und kalkulierbar
- Höhere Akzeptanz für eventuell nötige Anpassungen bei Mitarbeitern
- Schnelle Umsetzung mit geringem Aufwand für erforderliche Maßnahmen.
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ERSATZTEILE / ERSATZGERÄTE / NEUGERÄTE
Die Anschaffung von medizinischen Geräten ist mit hohem Kapitaleinsatz verbunden. Deshalb ist es wirtschaftlich wichtig, dieses Gut zu erhalten. Durch beständige Wartung und Prüfung lässt sich die Lebensdauer solcher Geräte kosteneffizient verlängern. Und falls es doch zu einem irreparablen Zustand kommen sollte, helfen wir Ihnen mit einer Investitionsberatung unter Kosten/Nutzen-Gesichtspunkten. Übrigens stellen wir Ihnen für die Zeit der Reparatur für die meisten Geräte ein Ersatzgerät zur Verfügung, damit der Arbeitsablauf in der Praxis nicht weiter gestört wird.NOCH FRAGEN?
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GERÄTEMANAGEMENT
Das Gerätemanagement ist für eine lückenlose Nachweispflicht bezüglich des MPG und der DGUV existenziell wichtig – gegenüber Ihren Arbeitnehmern und vor allem Ihren Patienten. Das Gerätemanagement kann sehr umfangreich sein und ist nicht immer leicht nachzuhalten. Die Dokumentationen über Prüfprotokolle, Einweisungsprotokolle, Prüfintervalle oder Gebrauchsanweisungen beisammen zu halten und keine Prüftermine zu verpassen, kann herausfordernd sein. Aber der Gesetzgeber verlangt eine lückenlose Dokumentation Ihrer Geräte. Von der Inbetriebnahme an, über Funktions- und Wiederholungsprüfungen bis zu allen Kontrollen und Wartungen sorgen wir für vollständige Unterlagen. Dazu haben wir drei Modelle:- Prüfung und Dokumentation auf Abruf
- Zusätzlich die Browser-Bereitstellung in Ihrem individuellen Archiv
- Die mobile und individuelle APP-Lösung MEIT
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HYGIENEMANAGEMENT
Das Vorhandensein eines Hygieneplanes wird nach §36 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Einhaltung der Infektionshygiene nach Abschnitt 4.1.5 der TRBA 250 vorgeschrieben. Über unsere zertifizierten Kooperationspartner erarbeiten wir mit Ihnen einrichtungsspezifische Hygiene- und Desinfektionspläne. Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung werden im Hygieneplan schriftlich festgehalten. U. a. werden die Regelungen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung dokumentiert. Ihre Mitarbeiter werden in allen relevanten Hygienestandards, z. B. zur Hände- und Personalhygiene, Aufbereitung von Medizinprodukten und zu Maßnahmen bei multiresistenten Erregern geschult. Wir helfen Ihnen Ihr Hygienemanagement zu optimieren und unterstützen Sie bei Begehungen durch Aufsichtsbehörden oder durch das Gesundheitsamt.NOCH FRAGEN?
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QUALITÄTSMANAGEMENT
Eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 gilt als anerkannter Nachweis von Kompetenz und Leistungsfähigkeit für Unternehmen jeder Größe und Branche und erhöht die Akzeptanz von Produkten und Dienstleistungen. Die Einführung eines Qualitätsmanagements (QM) sollte eine strategische Entscheidung einer Organisation sein und bringt folgende Vorteile:- Optimierung der Abläufe und Fehlervermeidung führt zu Kostenreduzierung
- Erhöhung der Produktivität Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Qualitätssicherung
- Imagegewinn
- Risikominimierung
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MEIT
Unser Bestreben ist es Abläufe und Prozesse zu vereinfachen. Vor allem im Bezug auf das Gerätemanagement, bei dem gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Es bedarf viel Zeit für die Erfassung, der Archivierung und – wenn für eine Prüfung benötigt – mit der Suche nach den entsprechenden Dokumenten. Und genau da setzen wir erfolgreich mit unseren mobilen MEIT an. Die MEIT ist eine von uns entwickelte APP-Lösung für das gesamte Praxismanagement.
MEHR MEIT?
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MTK allgemein
Gemäß MPBetreibV §14 unterliegen medizinische messtechnische Geräte gesonderten Kontrollen, bei denen sie regelmäßig auf ihre Messgenauigkeit und Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Der häufige Gebrauch kann zu Unstimmigkeiten bei den Messwerten führen. Bei der MTK wird geprüft, dass diese Messergebnisse korrekt wiedergegeben werden. Dazu sind laut MPG die Betreiber von Medizinprodukten verpflichtet und ist laut MPBetreibV genau definiert. Ein Ohrthermometer ist hier das einfachste Beispiel. Die gemessenen Werte müssen den Vorgaben des Herstellers entsprechen. Wir prüfen Ihre medizin-technischen Geräte auf die korrekte Funktionsweise. Dafür nutzen wir vom Hersteller autorisierte Prüfgeräte.Messtechnische Kontrolle (MTK) für Medizintechnik
Tagtäglich kommt Medizintechnik in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen zum Einsatz und ist längst fester Bestandteil des Klinikalltags. Technische Geräte spielen im Gesundheitswesen eine große Rolle, denn sie haben direkten Einfluss auf die Diagnose und Behandlung der Patienten. Medizinprodukte müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, um das Patientenwohl zu garantieren. Dazu sind laut Medizinproduktegesetz (MPG) die Betreiber von Medizinprodukten verpflichtet. Neben der sicherheitstechnischen Kontrolle schreibt der Gesetzgeber die messtechnische Kontrolle (MTK) vor. Das ist in §14 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) schriftlich fixiert. Lassen Sie die Prüfung nur von einem Fachmann durchführen.Messtechnische Kontrolle für medizinische Messgeräte
MTK-pflichtige Geräte sind alle in Anlage 2 der MPBetreibV aufgeführten Medizinprodukte. Dazu zählen beispielsweise elektrische Fieberthermometer und nichtinvasive Blutdruckmessgeräte. Hauptbestandteil der MTK ist die Überprüfung, ob die Medizinprodukte die vom Hersteller angegebene maximale Messabweichung einhalten oder diesen Wert überschreiten. Die messtechnische Kontrolle muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Je nachdem, um welchen Gerätetyp es sich handelt und welche Angaben der Hersteller dazu macht, ist das nach spätestens zwei Jahren der Fall.Dokumentationspflicht
Ungenaue oder falsche Messwerte können fatale Folgen haben. Umso wichtiger ist es, die messtechnische Kontrolle in die Hände eines Profis zu legen. Nicht umsonst schreibt auch §5 MPBetreibV vor, dass die MTK nur von einer fachkundigen Person mit der nötigen Qualifikation durchgeführt werden darf, die über entsprechende Mess- und Prüfeinrichtungen verfügt. Die Prüfungsergebnisse müssen nach erfolgreich durchgeführter MTK im Medizinproduktebuch dokumentiert und das Gerät mit einer gültigen Prüfplakette versehen werden.NOCH FRAGEN?
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REPARATUREN & WARTUNGEN
Wir bieten Ihnen durch unsere hochqualifizierten Servicetechniker eine professionelle und zeitnahe Wartung und Reparatur. Immer gemäß gesetzlicher Vorgaben und Herstellerangaben. Regelmäßig durchgeführte Inspektionen und Wartungen erhöhen die Betriebsbereitschaft Ihrer medizinischen Ausrüstung, sichern Ihre Investitionen langfristig ab und erfüllen die rechtlichen Betreiberpflichten. Sollte es dennoch zu einer Gerätestörung oder einem Geräteausfall kommen, finden wir schnell und zuverlässig die beste Lösung für Sie – auch wirtschaftlich.NOCH FRAGEN?
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STK
Als Betreiber von medizin-technischen Geräten und Anlagen sind Sie nach der MPBetreibV dafür verantwortlich, dass die Regelungen des MPG erfüllt werden und Ihre medizin-technischen Anlagen korrekt installiert, kontrolliert, bedient und gewartet werden. Zudem verlangt der Gesetzgeber eine lückenlose Dokumentation Ihrer Geräte. Von der Inbetriebnahme an, über Funktions- und Wiederholungsprüfungen bis zu allen Kontrollen und Wartungen sorgen wir für vollständige Unterlagen. Auf Wunsch jederzeit per Internet in Ihrem individuellen Archiv abrufbar. Gerne kontrollieren wir auch bestehende Dokumentationen auf Vollständigkeit (Ist-/ Sollanalyse). Unsere Techniker und Prüfer sind qualifiziert und erfahren. Vom Hersteller autorisiert, kennen sie sich mit den zu prüfenden und zu wartenden Produkten aus. Regelmäßige Weiterbildungen garantieren ihre Kenntnisse auch in neuesten Technologien.STK nach MPBetreibV §11
Eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) gehört in der Medizintechnik zu den Standardverfahren und sollte regelmäßig durch einen Fachmann durchgeführt werden. Schließlich sind funktionierende Gerätschaften gerade im Gesundheitssektor entscheidend und können je nach Anwendungsbereich über Leben und Tod eines Patienten entscheiden. In der Regel sollte man medizintechnische Geräte einmal im Jahr auf ihre sachgemäße Funktionstüchtigkeit überprüfen. Zu den STK-pflichtigen Geräten gehören unter anderem Defibrillatoren, Infusionspumpen, Inkubatoren und Spritzenpumpen. Indem Sie Ihre medizintechnischen Geräte regelmäßig auf sachgemäße Funktionstüchtigkeit überprüfen lassen, können Fehlfunktionen und Mängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Gleichzeitig beugen Sie daraus resultierenden Gefahren bereits präventiv vor. Die Durchführung der sicherheitstechnischen Kontrolle ist in der MPBetreibV geregelt. Für bestimmte Medizinprodukte müssen sicherheitstechnische Kontrollen durchgeführt werden, nämlich für die in Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführten Medizinprodukte. Darunter fallen nichtimplantierbare Medizinprodukte wie Defibrillatoren und Beatmungsgeräte, Säuglingsinkubatoren und externe aktive Komponenten aktiver Implantate. Die Abstände zwischen den einzelnen Prüfungen sind so zu wählen, dass etwaige Mängel rechtzeitig entdeckt werden können. Das ist spätestens alle zwei Jahre der Fall. Betreiber von Medizinprodukten sollten sich hierzu an den vom Hersteller gemachten Angaben orientieren. Wenn Unklarheiten bestehen oder Sie weitere Fragen zum Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne.Sicherheitstechnische Prüfung
Gemäß DIN EN 62353 (VDE 0751-1) ist eine regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung von medizinischen Anlagen und Geräten erforderlich. Denn ob Patientenlift, Ultraschall oder Untersuchungsliege – medizinische Geräte müssen stets einwandfrei funktionieren, um den Patienten beste Behandlungsergebnisse bei optimalen Sicherheitsstandards zu ermöglichen. Anders als ein fest angestellter Techniker bietet Ihnen ein externer Prüfer optimale Leistungen bei größtmöglicher Flexibilität und Kosteneffizienz. Auf diese Weise wird die regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung auch für kleine Betriebe leicht realisierbar und lässt sich trotz vollem Terminkalender gut in die internen Arbeitsabläufe integrieren. Im Rahmen der Überprüfung durch einen unserer erfahrenen Mitarbeiter, werden Ihre Geräte professionell auf eventuelle Schäden und Fehlfunktionen untersucht. Dies beinhaltet eine Sichtprüfung, Funktionsprüfung sowie eine elektrische Prüfung mithilfe unserer hauseigenen Messinstrumente. Ebenfalls im Prüfvorgang mit inbegriffen ist das Abschlussgespräch, bei dem wir Sie über eventuelle Sicherheitsmängel und Gefahrenquellen aufklären, aufkommende Fragen mit Ihnen besprechen und Sie über bestehende gesetzliche Bestimmungen sowie Prüffristen informieren. Die von uns erstellten Prüfberichte und Statistiken erleichtern Ihnen die Dokumentation und eine abschließend angebrachte Prüfplakette erleichtert die Identifizierung der geprüften Geräte und das Nachhalten der Prüffristen. Wenn Unklarheiten bestehen oder Sie weitere Fragen zum Thema haben, kontaktieren Sie uns gerne.NOCH FRAGEN?
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Wir sind immer von Mo. bis Fr. von 8:00 bis 16:30 Uhr für Sie da.
Schulungen
Das Medizinproduktegesetz (MPG) stellt die Vorgaben für das Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten. Erweitert durch die MDR-EU. Als zertifiziertes Unternehmen halten wir offizielle und anerkannte Schulungen zu diesen Themen ab. An Fallbeispielen vermitteln wir eingängig die Schwerpunkte des MPG, der MPBetreibV und der MDR. Sie erhalten eine zertifizierte Teilnahmebestätigung.NOCH FRAGEN?
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UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFT (UVV)
Die UVV dienen der Prävention. Sie helfen Gefährdungen am Arbeitsplatz rechtzeitig zu erkenne und Risiken für die Mitarbeiter zu verhindern. Die UVV sind rechtsverbindliche Vorschriften gemäß §§15 bis 17 SGB VII und müssen im Betrieb ausgehängt werden. Wir helfen Ihnen bei der Überprüfung und Optimierung durch unsere qualifizierten Kooperationspartner.NOCH FRAGEN?
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VALIDIERUNG
In den letzten Jahren hat sich der Aufgabenbereich für Arztpraxen und Krankenhäuser enorm erweitert. Im Rahmen unserer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unseren Kunden unterstützen wir über unsere akkreditierten Kooperationspartner Ärzte und medizinisches Personal bei der Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten. Auch diese Prüfprotokolle müssen im Rahmen gültiger Normen und Gesetze dokumentiert werden. Wir helfen Ihnen dabei, das Qualitätsmanagement und die Aufbereitung von Medizinprodukten optimal zu gestalten.NOCH FRAGEN?
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