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Die Vorteile eines Datenschutzbeauftragten

Datenschutz in der Medizintechnik

Wir stellen Ihnen einen Datenschutzbeauftragten

Nach § 38 BDSG besteht die Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn in der Regel min. 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Wir können Ihnen diesen als externen Datenschutzbeauftragten stellen.

Automatisiert bedeutet den Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (PC / Tablett). Der Datenschutzbeauftragte sorgt für die Einhaltung der Vorschriften im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb. Wir stellen Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten. Die Vorteile:

  • Keine kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung des Personals
  • Stets aktuelles Expertenwissen
  • Einsatz durch ein definiertes Zeitbudget – transparent und kalkulierbar
  • Höhere Akzeptanz für eventuell nötige Anpassungen bei Mitarbeitern
  • Schnelle Umsetzung mit geringem Aufwand für erforderliche Maßnahmen.

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